FATCA und seine Schwester, das EU-Amtshilfegesetz

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Liebe Banken und Versicherungen, liebe Compliance Officers, es gibt viel zu tun!

Der Finanzausschuss des Bundestags hat wie erwartet am 26.06.2013 die Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und einen Ausbau des automatischen Austausches von Steuerdaten beschlossen. Den Meisten wird diese Regelung wohl eher unter dem Schlagwort „FATCA“ bekannt sein. Gerade einmal 10 Tage zuvor und nahezu unbeachtet wurde am 16.06.2013 dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU unterbereitet, der in die gleiche Kerbe wie FATCA schlägt.

Nachfolgend beschreibe ich einmal kurz die anstehenden Änderungen und die wichtigsten Konsequenzen für die Finanzbranche, die sich hieraus ergeben werden.

FATCA (foreign account compliance act)

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss dem von der Koalition eingebrachtem Gesetzesentwurf zu. Für die vom Gesetz betroffenen deutschen Finanzinstitute (Banken/Versicherungen) hat dies zur Folge, dass sie zwar nicht mehr einzeln Verträge mit dem U. S. amerikanischen IRS (Internal Revenue Service) abschließen müssen, Informationen/Daten über Kunden, die US-Personen sind, aber nach wie vor liefern müssen. Auch Institute, die glauben, keine US-Personen in ihrem Kundenstamm zu haben, haben, wenn sie nicht als non compliant eingestuft werden und Sanktionen vermeiden wollen, Vorsorge zu treffen. Und zwar müssen zumindest bis zum 01.01.2014 Maßnahmen bzw. Verfahren umgesetzt sein, welche die Identifizierung von natürlichen und juristischen US-Personen sowie von wesentlichen Beteiligungen von US-Personen gewährleistet. Die Finanzinstitute, die bisher glaubten, durch Kündigung der „amerikanischen Konten“ auf der sicheren Seite zu sein, müssen ihre Strategie folglich noch einmal überdenken, insbesondere da sich der Status bisher nicht zu meldender Personen, z. B. durch vorübergehender Beschäftigung in den USA, jederzeit ändern kann.

Allein eine zyklisch wiederkehrende Überprüfung der Adressdaten – die aktuelle Praxis in vielen Fällen - kann m. E. nicht als ausreichend angesehen werden. Vielmehr werden z. B. auch Kontenbewegungen in einem zu definierenden Rahmen hinsichtlich eines Auslandsbezugs zu prüfen sein. Bei den Datenmengen, die heutzutage bei Banken und Versicherungen anfallen, wird man diese Herausforderung nur mit Hilfe modernster Data Mining und Text Mining Analysen bewältigen können.

Über das EU-Amtshilfegesetz

Anfang Juni einigten sich im Vermittlungsausschuss Bundestag und Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2013. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht. Dieses Gesetz regelt den Austausch von steuerlich relevanten Informationen zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der aktuellen Fassung sollen Informationen über Löhne und Gehälter, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Renten und Ruhegehälter sowie Informationen über Lebensversicherung und Grundvermögen von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Personen übermittelt werden.

Nun sollen weitere Daten dazukommen.

Laut Vorschlag vom 16.06.2013 sollen demnächst (ab Besteuerungszeitraum 2014) auch Dividenden, Veräußerungsgewinne, Kontoguthaben usw. durch Finanzinstitute gemeldet und weitergeleitet werden. Und dass dieser Vorschlag letztendlich in geltendes Recht münden wird, davon ist auf Grund der einheitlich politischen Lage auszugehen.

Sollte also ein Finanzinstitut bisher der Meinung gewesen sein, die sichere Identifizierung von ausländischen Kunden vernachlässigen zu können, weil keine Kontakte zu US-Amerikanern existieren, so muss es sich zukünftig auch die Frage stellen, ob der Kunde eine EU-Person ist, also Franzosen, Engländer, Italiener, Österreicher, Polen, Niederländer … Die Finanzinstitute müssen dann also in der Lage sein, jeden Kunden, egal ob natürliche oder juristische Person sowie deren Beteiligungen, eindeutig hinsichtlich der FATCA Regelungen zu identifizieren und das zu jeder Zeit.

Jetzt bleibt uns als ehrliche Steuerzahler nur zu hoffen, dass die Fülle an Daten, die zum einen in die USA bzw. ins EU-Ausland gehen und zum anderen aus dem Ausland übersandt werden, auch tatsächlich für eine gerechtere Steuerfestsetzung genutzt werden. Denn FATCA und das EU-Amtshilfegesetz stellen nicht nur die Finanzinstitute vor neue Herausforderungen, sondern auch der Staat und insbesondere die Finanzverwaltung müssen ihre Hausaufgaben machen, wenn Finanzbeamte mit diesen Daten zukünftig Steuerhinterziehung verhindern sollen.

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About Author

Winfried Hentrich

Business Expert Fraud Public

Winfried Hentrich hat an der Fachhochschule für Finanzen NRW Steuerrecht und der VWA Köln BWL studiert. Während seiner Zeit in der Finanzverwaltung NRW war er über 10 Jahre als Steuerfahnder in der Steuerfahndung Köln und 5 Jahre in der Innenrevision der OFD Rheinland (jetzt OFD NRW) eingesetzt. Seit April 2013 ist er bei der Fa. SAS Institute Deutschland im Competence Center Fraud and Financial Crimes für die D.A.CH.-Region tätig. Seine Schwerpunkte sind das Entdecken von Unregelmäßigkeiten und die Umsetzung und Kontrolle von Compliancevorschriften mit Hilfe analytischer Verfahren.

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